Stand 13.12.2017, Zahl der seit der erstmaligen Erstellung des Vermögensanlagen-Informationsblatts vorgenommenen Aktualisierungen: 0 5.2 Maximalrisiko Über den Totalverlust der Vermögensanlage hinaus besteht das Risiko der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz. Der Anleger hat unter Umständen ausgezahlte Ausschüttungen zurückzuzahlen, soweit Ausschüttungen erfolgt sind, während sein Kapitalanteil durch Verlust unter den Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert ist oder soweit durch die Entnahme der Kapitalanteil unter den bezeichneten Betrag herabgemindert wird. Sofern Ausschüttungen zurückgezahlt werden müssen, ist diese Pflicht auf 10 % der Einlage begrenzt. Die Pflicht zur Rückzahlung von Ausschüttungen kann auch im Falle der Nachhaftung das weitere Vermögen des Anlegers erfassen. Sofern der Anleger den Erwerb der Vermögensanlage teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er den Kapitaldienst für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus der Vermögensanlage erfolgen sollten. Auch eine zusätzliche Steuerbelastung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen- steuer auf die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der Vermögensanlage sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, son- dern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen. Die Verwirklichung eines oder mehrerer der genannten Risiken könnte zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers führen. Diese kann bei Realisierung folgender, im Verkaufsprospekt näher ausgeführter Risiken entstehen: Planungs- und Betriebsrisiko - Es besteht das Risiko, dass Planungen der Emittentin aufgrund unberechenbarer Umweltbedingungen nicht wie ursprünglich gedacht und prognostiziert umgesetzt werden können. Es handelt sich dabei um die üblichen Risiken, die bei der Agrarproduktion auftreten können. So besteht das Risiko, dass während der Aufzucht und Ernte der Kautschukbäume verschiedenste Komplikationen auftreten kön- nen und sich hierdurch z. B. die ursprünglich geplanten Ernteerträge von Naturkautschuk oder die Verkaufserlöse beim Roden der Bäume am Ende der geplanten Umtriebszeit ver- ringern. Dies kann dazu führen, dass es zu erheblichen Zahlungsschwierigkeiten bis hin zur Insolvenz bei der Emittentin kommt. Beim Anleger kann dies zu niedrigeren und keinen Auszahlungen oder zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Liquditätsrisiko - Es besteht das Risiko, dass der Emittentin nicht genügend frei verfüg- bare Zahlungsmittel (z.B. Bankguthaben) zur Verfügung stehen, um ihre fälligen Verpflich- tungen zu erfüllen. Diese Situation kann insbesondere dann auftreten, wenn Zahlungsmit- tel zweckwidrig verwendet werden, Einnahmen niedriger als prognostiziert anfallen oder ausfallen, unerwartete Ausgaben entstehen, wesentliche Vertragsparteien ausfallen oder ihre Verpflichtungen gegenüber der Emittentin nicht erfüllen. Das Liquiditätsrisiko kann zu Liquiditätsengpässen und zu Zahlungsschwierigkeiten bei der Emittentin bis hin zu deren Insolvenz führen. Beim Anleger kann dies zu niedrigeren und keinen Auszahlungen oder zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Ausfall wichtiger Vertragspartner - Die Vermögensanlage ist von verschiedenen Ver- trägen sowie der tatsächlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vertragspart- ner abhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vertragspartner während der Laufzeit ihren rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht wie vertraglich geschuldet nachkommen, da sich beispielsweise deren wirtschaftliche Situation verändert hat (z.B. Bonitätsschwierigkeiten). Dies kann dazu führen, dass ein oder mehrere Vertrags- partner ausfallen und neue gefunden werden müssen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Emittentin hierdurch insolvent wird. Der Ertrag aus der Vermögensanlage könnte damit wesentlich geringer ausfallen oder gänzlich ausbleiben. Sollte die Emittentin darüber hin- aus nicht in der Lage sein, ihren weiteren Verpflichtungen nachzukommen, kann dies beim Anleger zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Aufleben der Haftung trotz Einzahlung der Hafteinlage 5.3 Für den Anleger besteht das Risiko, dass seine Haftung auch nach vollständiger Einzahlung der Hafteinlage bis maximal zur Höhe der Haftsumme, welche sich auf 10 % der Einlage beschränkt, wieder auflebt, wenn der Anleger Ausschüttungen erhält und sein Kapitalkonto dadurch unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage sinkt (§ 172 Abs. 4 HGB). Auch wenn der Anleger sich über einen Treuhänder beteiligt, gilt für ihn wirtschaftlich dasselbe. Keine Handelbarkeit 5.4 Die Vermögensanlage ist nicht frei handelbar und es existiert hierfür kein geregelter Zweit- markt. Im Falle eines Veräußerungswunsches müsste der Anleger selbst einen Käufer finden. Ferner ist eine Übertragung der Vermögensanlage nur nach vorheriger schriftlicher Zustim- mung durch die Emittentin möglich, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann. 6 Emissionsvolumen, die Art und Anzahl der Anteile Emissionsvolumen: bis zu 10.625.000 EUR Art: Kommanditanteile zu je 4.250 EUR (Mindestzeichnungssumme) Anzahl der maximal auszugebenden Anteile: bis zu 2.500 7 Auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlus- ses berechneter Verschuldungsgrad der Emittentin Die Emittentin hat bisher noch keinen Jahresabschluss aufgestellt. Ein Verschuldungs- grad kann daher nicht angegeben werden. 8 Aussichten für die vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen Der Anleger hat während der Laufzeit der Vermögensanlage Anspruch auf Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen und Gewinnen und eine Abfindung bei Kündigung der Vermögensan- lage. Die Aussichten hierfür hängen von der erfolgreichen Entwicklung der Emittentin und ihrer geplanten Tätigkeit ab. Zu den maßgebenden Faktoren, welche die Geschäftsaussichten der PANARUBBER 18 GmbH & Co. KG beeinflussen und damit deren Fähigkeit, den in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, zählen generell der erfolgreiche Emissions- und Investitionsverlauf. Dazu gehört u.a. die Einwerbung der Anlegergelder aus dem öf- fentlichen Angebot. Ferner ist die Realisierung und planmäßige Inbetriebnahme der mit Gesellschaftermitteln finanzierten Kautschukplantage, wozu auch der Ankauf der Kaut- schukbäume zu den geplanten Erwerbskosten gehört, maßgeblich. Die Emittentin ist auf dem Markt der nachhaltigen Agrarproduktion tätigt. Dabei ist die Einhaltung der für die Bewirtschaftung kalkulierten Kosten maßgeblich sowie das Eintreffen der notwendigen klimatischen Wachstumsbedingungen und eine geplante Umtriebszeit der Kautschuk- plantage von 15 Jahren. Ferner ist maßgeblich, dass sämtliche Kosten der Gesellschaft u. a. für die fachmännische Verwaltung, Bewirtschaftung, Beerntung und Verwertung nicht mehr als 30 % der Erlöse aus dem Naturkautschuk- und Kautschukholzertrag betragen und dass das prognostizierte Preisniveau für Naturkautschuk von 2022 bis 2032 erreicht wird, welches für das Jahr 2017 mit 1,28 EUR angenommen wird und dem eine sukzessive Steigerung von jeweils 2,5 % p. a. bis 2032 unterstellt wird und dass das prognostizierte Preisniveau für das Kautschukholz (186 EUR/m³ im Jahr 2032) erreicht wird. PANARUBBER 18 GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Str. 31, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin TIMBERFARM Verwaltungs-GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 31, 40210 Düsseldorf, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Maximilian Breidenstein Seite 2 von 3