INFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHER GEMÄß § 312d BGB I.V.M. ART. 246b EGBGB Für alle Fernabsatzverträge (Verträge, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln - zum Beispiel per E-Mail, Fax, Internet - zustande kommen) sowie Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen der TIMBERFARM Trading GmbH geschlossen werden, sind dem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (im Folgenden als “Anleger“ bezeichnet) rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen zur Verfügung zu stellen. 1. Vertragspartner des Anlegers ist die TIMBERFARM Trading GmbH. Die TIMBERFARM Trading GmbH ist eingetragen im Handelsregister B unter der Nummer HRB 88700 beim Amtsgericht Düsseldorf 2. Die Hauptgeschäftstätigkeit der TIMBERFARM Trading GmbH ist der Handel mit Rohkautschuk mit gruppenexternen Lieferanten und Abnehmern. Bei den gruppenexternen Lieferanten handelt es sich um Zwischenhändler. Die TIMBERFARM Trading GmbH kann, ausschließlich zur Auslastung der Produktionskapazität, Teilbestände des von den externen Lieferanten erworbenen Rohkautschuk in der Kautschukfabrik, der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs- GmbH & Co. KG, auf eigene Rechnung verarbeiten lassen, um ihn anschließend im verarbeiteten Zustand, als Industrievorleistungsgut, weiter zu verkaufen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Es wurde kein diesbezüglicher Vertrag abgeschlossen. Hauptgeschäftstätigkeit bleibt der Handel mit Rohkautschuk. Zu den Industrievorleistungsgütern gehören sämtliche Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die in die Produktion eingehen. Der zum Industrievorleistungsgut veredeltet Rohkautschuk zeichnet sich dadurch aus, dass er ganz bestimmte und fest definierte Produkteigenschaften hat, so dass die verarbeitende Industrie, z. B. die endverarbeitende Gummiindustrie bei der Reifenproduktion, genau weiß, wie sie ihre Anlagen zur Weiterverarbeitung einzustellen hat. Dies ist bei Kautschuk zum Beispiel die Elastizität oder der Reinheitsgrad, welcher der verarbeitenden Industrie angegeben werden muss, damit ihr Endprodukt wiederum die immer gleichen Eigenschaften hat und nicht in der Qualität schwankt. Die fest definierten Produkteigenschaften stellen auch die Basis für die Preisfeststellung an den Börsen dar. So bezieht sich der Börsenpreis der Malaysian Rubber Exchange des Malaysian Rubber Boards für den SMR20 auf den veredelten Kautschuk als Industrievorleistungsgut. SMR steht für Standard Malaysian Rubber und 20 steht für den Verunreinigungsgrad des veredelten Kautschuks (Industrievorleistungsgut). in einem Unternehmen Die TIMBERFARM Trading GmbH unterliegt bezüglich ihrer Geschäftstätigkeit keiner besonderen Aufsicht. Insbesondere unterliegt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). sie nicht der Aufsicht der Bundesanstalt 3. Gesetzlich vertreten wird die TIMBERFARM Trading GmbH durch ihren Geschäftsführer, Herrn Maximilian Norbert Breidenstein. 4. Die ladungsfähige Adresse der TIMBERFARM Trading GmbH lautet: Friedrich-Ebert-Str. 31, 40210 Düsseldorf. 5. Der Anleger erwirbt Inhaber-Teilschuldverschreibungen der TIMBERFARM Trading GmbH. Bei den Inhaber-Teilschuldverschreibungen handelt es sich um Wertpapiere gemäß §§ 793ff. BGB mit fester Laufzeit, fester Verzinsung und Rückzahlung von 100 % des Nennbetrags bei