Stand 11.12.2018, Zahl der seit der erstmaligen Erstellung des Vermögensanlagen-Informationsblatts vorgenommenen Aktualisierungen: 0 leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus der Vermögensanlage erfolgen sollten. Auch eine zusätzliche Steuerbelastung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen- steuer auf die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der Vermögensanlage sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, son- dern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen. Die Verwirklichung eines oder mehrerer der genannten Risiken könnte zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers führen. Planungs- und Betriebsrisiko 5.3 Es besteht das Risiko, dass Planungen der Emittentin aufgrund unberechenbarer Umwelt- bedingungen nicht wie ursprünglich gedacht und prognostiziert umgesetzt werden kön- nen. Es handelt sich dabei um die üblichen Risiken, die bei der Agrarproduktion auftreten können. So besteht das Risiko, dass während der Aufzucht und Ernte der Kautschukbäume verschiedenste Komplikationen auftreten können und sich hierdurch z. B. die ursprünglich geplanten Ernteerträge von Naturkautschuk oder die Verkaufserlöse beim Roden der Bäu- me am Ende der geplanten Umtriebszeit verringern. Dies kann dazu führen, dass es zu er- heblichen Zahlungsschwierigkeiten bis hin zur Insolvenz bei der Emittentin kommt. Beim Anleger kann dies zu niedrigeren und keinen Auszahlungen oder zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Liquditätsrisiko 5.4 Es besteht das Risiko, dass der Emittentin nicht genügend frei verfügbare Zahlungsmittel (z. B. Bankguthaben) zur Verfügung stehen, um ihre fälligen Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Situation kann insbesondere dann auftreten, wenn Zahlungsmittel zweckwidrig verwendet werden, Einnahmen niedriger als prognostiziert anfallen oder ausfallen, uner- wartete Ausgaben entstehen, wesentliche Vertragsparteien ausfallen oder ihre Verpflich- tungen gegenüber der Emittentin nicht erfüllen. Das Liquiditätsrisiko kann zu Liquiditäts- engpässen und zu Zahlungsschwierigkeiten bei der Emittentin bis hin zu deren Insolvenz führen. Beim Anleger kann dies zu niedrigeren und keinen Auszahlungen oder zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Ausfall wichtiger Vertragspartner 5.5 Die Vermögensanlage ist von verschiedenen Verträgen sowie der tatsächlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vertragspartner abhängig. Es kann nicht ausge- schlossen werden, dass die Vertragspartner während der Laufzeit ihren rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht wie vertraglich geschuldet nachkommen, da sich bei- spielsweise deren wirtschaftliche Situation verändert hat (z. B. Bonitätsschwierigkeiten). Dies kann dazu führen, dass ein oder mehrere Vertragspartner ausfallen und neue gefun- den werden müssen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Emittentin hierdurch insolvent wird. Der Ertrag aus der Vermögensanlage könnte damit wesentlich geringer ausfallen oder gänzlich ausbleiben. Sollte die Emittentin darüber hinaus nicht in der Lage sein, ihren weiteren Verpflichtungen nachzukommen, kann dies beim Anleger zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Aufleben der Haftung trotz Einzahlung der Hafteinlage 5.6 Für den Anleger besteht das Risiko, dass seine Haftung auch nach vollständiger Einzahlung der Hafteinlage bis maximal zur Höhe der Haftsumme, welche sich auf 10 % der Einlage beschränkt, wieder auflebt, wenn der Anleger Ausschüttungen erhält und sein Kapital- konto dadurch unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage sinkt (§ 172 Abs. 4 HGB). Auch wenn der Anleger sich über einen Treuhänder beteiligt, gilt für ihn wirtschaftlich dasselbe. Keine Handelbarkeit 5.7 Die Vermögensanlage ist nicht frei handelbar und es existiert hierfür kein geregelter Zweitmarkt. Im Falle eines Veräußerungswunsches müsste der Anleger selbst einen Käufer finden. Ferner ist eine Übertragung der Vermögensanlage nur nach vorheriger schriftli- cher Zustimmung durch die Emittentin möglich, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann. 6 Emissionsvolumen, die Art und Anzahl der Anteile Emissionsvolumen: bis zu 8.500.000 EUR Art: Kommanditanteile zu je 4.250 EUR (Mindestzeichnungssumme) Anzahl der maximal auszugebenden Anteile: bis zu 2.000 7 Auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlus- ses berechneter Verschuldungsgrad der Emittentin Die Emittentin hat bisher noch keinen Jahresabschluss aufgestellt. Ein auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechneter Verschuldungsgrad kann nicht ange- geben werden. 8 Aussichten für die vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen Der Anleger hat während der Laufzeit der Vermögensanlage Anspruch auf Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen und Gewinnen und eine Abfindung bei Kündigung der Vermögens- anlage. Die Aussichten hierfür hängen von der erfolgreichen Entwicklung der Emittentin und ihrer geplanten Tätigkeit ab. Zu den maßgebenden Faktoren, welche die Geschäftsaussichten der Panarubber 19 GmbH & Co. KG beeinflussen und damit deren Fähigkeit, den in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, zählen generell der erfolgreiche Emissions- und Investitionsverlauf. Dazu gehört u. a. die Einwerbung der Anlegergelder aus dem öffentlichen Angebot. Ferner ist die Realisierung und planmäßige Inbetriebnahme der mit Gesellschaftermitteln finanzierten Kautschukplantage, wozu auch der Ankauf der Kautschukbäume zu den geplanten Erwerbs- kosten gehört, maßgeblich. Die Emittentin ist auf dem Markt der nachhaltigen Agrarproduk- tion tätigt. Dabei sind die Einhaltung der für die Bewirtschaftung kalkulierten Kosten maß- geblich sowie das Eintreffen der notwendigen klimatischen Wachstumsbedingungen und eine geplante Umtriebszeit der Kautschukplantage von 15 Jahren. Ferner ist maßgeblich, dass sämtliche Kosten der Gesellschaft, u. a. für die fachmännische Verwaltung, Bewirtschaftung, Beerntung und Verwertung, nicht mehr als 30 % der Erlöse aus dem Naturkautschuk- und Kautschukholzertrag betragen und dass das prognostizierte Preisniveau für Naturkautschuk von 2023 bis 2033 erreicht wird, welches für das Jahr 2018 mit 1,35 EUR angenommen und dem eine sukzessive Steigerung von jeweils 2,5 % p. a. bis 2033 unterstellt wird und dass das pro- gnostizierte Preisniveau für das Kautschukholz (190 EUR/m³ im Jahr 2033) erreicht wird. Diese Annahme entspricht neutralen Marktbedingungen. Bei positiveren Marktbedingungen, also besseren Wachstums- und Marktbedingungen als angenommen, sind die Aussichten für die Zinszahlungen und Rückzahlung an den Anleger höher als eben dargestellt. Bei Eintreten negativer klimatischer Wachstumsbedingungen kann sich sowohl die Ernte- menge an Naturkautschuk als auch das für den Verkauf geplante Holzvolumen verringern. Dadurch würden die entsprechenden Erträge geringer ausfallen und sich negativ auf die Fähigkeit zur Rückzahlung an die Kommanditisten auswirken. Gleiches gilt für den Fall, dass die in der Planung berücksichtigten Verkaufspreise für Naturkautschuk (von 1,49 EUR/kg in 2023 bis 1,90 EUR/kg in 2033) und Kautschukholz (von 190,20 EUR/m³ in 2033) nicht erreicht werden. Eine Minderung der Naturkautschuk- und Kautschukholzmenge um 20 % sowie durchschnittlich um 20 % geringere Verkaufspreise für Naturkautschuk und Kautschukholz hätten zur Folge, dass sich die Rendite auf 104 % mindert und je 4.250 EUR Einlage Ausschüt- tungen exkl. Rückzahlung des Kapitals nur noch in Höhe von 4.400 EUR erfolgen könnten. Eine Verkürzung der Umtriebszeit hätte voraussichtlich zur Folge, dass insgesamt weniger Naturkautschuk geerntet wird, deshalb die Umsatzerlöse geringer ausfallen und damit eine Minderung der Rückzahlungen an die Kommanditisten eintreten würde. Auch könnte eine Verkürzung der Umtriebszeit dazu führen, dass die Bäume frühzeitig geschlagen werden und damit (aufgrund der verkürzten Wachstumsperiode) weniger Holz zum Verkauf zur Verfü- gung stehen würde. Die für 2033 geplanten Erlöse aus Holzverkauf würden dann zwar früher PANARUBBER 19 GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Str. 31, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin TIMBERFARM Verwaltungs-GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 31, 40210 Düsseldorf, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Maximilian Breidenstein Seite 2 von 3