H RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 8.3 Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und der Jahresbe trag der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere der Gehäl ter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Ver sicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, die der Treuhänderin, dem Vorstand der Treuhänderin und den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Treuhänderin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung insgesamt zustehen. Die CONTEX MITTELSTANDSBETEILIGUNGEN AKTIENGESELLSCHAFT erhält in 2020 erhält für seine Tätigkeit als Vorstand eine Vergütung, ebenso erhalten die Mit 8.5 glieder des Aufsichtsrats eine Vergütung für ihre Tätigkeit. Da die CONTEX MIT TELSTANDSBETEILIGUNGEN AKTIENGESELLSCHAFT jedoch nicht ausschließlich für die Emittentin tätig ist, ist es nicht möglich anzugeben, welcher Anteil dieser Vergütung auf die im Rahmen des öffentlichen Angebots der Vermögensanlage erbrachte Tätigkeit des Vorstands und Aufsichtsrats entfällt. Eine Angabe der Ver gütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Treuhänderin ist daher nicht möglich. Die Eintragungen, die in Bezug auf Verurteilungen wegen ei ner Straftat nach den §§ 263 bis 283 d des Strafgesetzbuchs, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 119 des Wertpapierhan delsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung in einem Füh rungszeugnis der Treuhänderin, des Vorstands der Treuhän derin und der Mitglieder des Aufsichtsrats der Treuhänderin enthalten sind; das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate sein. eine Vergütung von pauschal 25.506 EUR zzgl. der gesetzlich geschuldeten Um Über die genannten Vergütungen hinaus stehen der Treuhänderin, dem Vorstand Für die Treuhänderin als juristische Person mit Sitz und Geschäftsleitung im In satzsteuer für die Einrichtung der Treuhandverwaltung. In den Jahren 2020 bis der Treuhänderin und den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Treuhänderin keine land wird kein Führungszeugnis erstellt, so dass es entsprechende Eintragungen einschließlich 2023 erhält die CONTEX MITTELSTANDSBETEILIGUNGEN AKTIENGE weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstigen Gesamtbezüge, nicht gibt. In keinem Führungszeugnis des Vorstands der Treuhänderin oder eines SELLSCHAFT ferner eine Treuhandvergütung von 0,16 % pro Jahr bezogen auf das insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgel Mitglieds des Aufsichtsrats der Treuhänderin, das zum Zeitpunkt der Prospekt tatsächlich eingezahlte Kommanditkapital der Gesellschaft zzgl. der gesetzlich te, Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art zu. aufstellung nicht älter als sechs Monate ist, sind Eintragungen in Bezug auf Verur geschuldeten Umsatzsteuer, mindestens jedoch in Höhe von EUR 6.000 pro Jahr, zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Anschließend erhöht sich diese Gebühr bis 2034 um jährlich 3 %. Sie erhält damit für ihre Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Treuhänderin einen Betrag von 259.317 EUR zzgl. gesetzlich ge schuldeter Umsatzsteuer bei Vollplatzierung. Aus der Beteiligung als Gründungs 8.4 Umstände und Beziehungen, die Interessenkonflikte der Treu händerin, des Vorstands der Treuhänderin oder der Mitglieder des Aufsichtsrats der Treuhänderin begründen können. kommanditistin ergeben sich über den gesamten Planungszeitraum voraussicht Die Treuhänderin ist zugleich Gründungskommanditistin. Sie hat deshalb lich Ausschüttungen in Höhe von 9.589 EUR ohne Rückzahlung der Einlage. Die ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, dass möglichst viele Anleger Treuhänderin CONTEX MITTELSTANDSBETEILIGUNGEN AKTIENGESELLSCHAFT der Emittentin beitreten. Dieser Umstand kann einen Interessenkonflikt be erhält somit voraussichtlich einen Gesamtbetrag von 268.906 EUR, zum Teil zzgl. gründen. Darüber hinaus liegen Umstände und Beziehungen, die Interessen gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer bei Vollplatzierung. konflikte der Treuhänderin, des Vorstands der Treuhänderin oder eines der Mitglieder des Aufsichtsrats der Treuhänderin begründen können, nicht vor. Der Vorstand der CONTEX MITTELSTANDSBETEILIGUNGEN AKTIENGESELLSCHAFT teilungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283 d des Strafgesetzbuchs, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 119 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung enthalten. 8.6 Wenn zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die Treuhän derin, der Vorstand der Treuhänderin oder ein Mitglied des Aufsichtsrats der Treuhänderin nicht Deutscher waren, jede ausländische Verurteilung wegen einer Straftat, die mit den in Nummer 3 genannten Straftaten vergleichbar ist, unter Angabe der Art und Höhe der Strafe. Dies gilt jedoch nur, wenn der Zeit raum zwischen dem Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung und der Prospektaufstellung weniger als fünf Jahre beträgt. 77