Stand 04.03.2020, Zahl der seit der erstmaligen Erstellung des Vermögensanlagen-Informationsblatts vorgenommenen Aktualisierungen: 0 dert wird. Sofern Ausschüttungen zurückgezahlt werden müssen, ist diese Pflicht auf 10 % der Einlage begrenzt. Die Pflicht zur Rückzahlung von Ausschüttungen kann auch im Falle der Nach- haftung das weitere Vermögen des Anlegers erfassen. Sofern der Anleger den Erwerb der Ver- mögensanlage teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er den Kapitaldienst für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus der Vermögensanlage erfolgen sollten. Auch eine zusätzliche Steuerbelastung mit Einkommensteuer, Solidaritätszu- schlag und ggf. Kirchensteuer auf die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der Ver- mögensanlage sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlie- ren, sondern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen. Die Verwirklichung eines oder mehrerer der genannten Risiken könnte zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers führen. Planungs- und Betriebsrisiko 5.3 Es besteht das Risiko, dass Planungen der Emittentin aufgrund unberechenbarer Umweltbe- dingungen nicht wie ursprünglich gedacht und prognostiziert umgesetzt werden können. Es handelt sich dabei um die üblichen Risiken, die bei der Agrarproduktion auftreten können. So besteht das Risiko, dass während der Aufzucht und Ernte der Kautschukbäume verschiedenste Komplikationen auftreten können und sich hierdurch z. B. die ursprünglich geplanten Ernteer- träge von Naturkautschuk oder die Verkaufserlöse beim Roden der Bäume am Ende der geplan- ten Umtriebszeit verringern. Dies kann dazu führen, dass es zu erheblichen Zahlungsschwierig- keiten bis hin zur Insolvenz bei der Emittentin kommt. Beim Anleger kann dies zu niedrigeren und keinen Auszahlungen oder zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Liquditätsrisiko 5.4 Es besteht das Risiko, dass der Emittentin nicht genügend frei verfügbare Zahlungsmittel (z. B. Bankguthaben) zur Verfügung stehen, um ihre fälligen Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Situ- ation kann insbesondere dann auftreten, wenn Einnahmen niedriger als prognostiziert anfallen oder ausfallen, unerwartete Ausgaben entstehen, wesentliche Vertragsparteien ausfallen oder ihre Verpflichtungen gegenüber der Emittentin nicht erfüllen. Das Liquiditätsrisiko kann zu Li- quiditätsengpässen und zu Zahlungsschwierigkeiten bei der Emittentin bis hin zu deren Insol- venz führen. Beim Anleger kann dies zu niedrigeren und keinen Auszahlungen oder zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Ausfall wichtiger Vertragspartner 5.5 Die Vermögensanlage ist von verschiedenen Verträgen sowie der tatsächlichen und wirtschaft- lichen Leistungsfähigkeit der Vertragspartner abhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vertragspartner während der Laufzeit ihren rechtlichen und vertraglichen Verpflichtun- gen nicht wie vertraglich geschuldet nachkommen, da sich beispielsweise deren wirtschaftliche Situation verändert hat (z. B. Bonitätsschwierigkeiten). Dies kann dazu führen, dass ein oder mehrere Vertragspartner ausfallen und neue gefunden werden müssen. Es ist nicht ausgeschlos- sen, dass die Emittentin hierdurch insolvent wird. Der Ertrag aus der Vermögensanlage könnte damit wesentlich geringer ausfallen oder gänzlich ausbleiben. Sollte die Emittentin darüber hinaus nicht in der Lage sein, ihren weiteren Verpflichtungen nachzukommen, kann dies beim Anleger zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Aufleben der Haftung trotz Einzahlung der Einlage 5.6 Für den Anleger besteht das Risiko, dass seine Haftung auch nach vollständiger Einzahlung der Einlage bis zur Höhe der Haftsumme, welche sich auf 10 % der Einlage beschränkt, wieder auf- lebt, wenn der Anleger Ausschüttungen erhält und sein Kapitalkonto dadurch unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinkt (§ 172 Abs. 4 HGB). Auch wenn der Anleger sich über einen Treuhänder beteiligt, gilt für ihn wirtschaftlich dasselbe. 5.7 Handelbarkeit Die Vermögensanlage ist faktisch nicht frei handelbar, da hierfür kein geregelter Zweitmarkt existiert. Im Falle eines Veräußerungswunsches müsste der Anleger selbst einen Käufer finden. Ferner ist eine Übertragung der Vermögensanlage nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Emittentin möglich, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann. 6 Emissionsvolumen, die Art und Anzahl der Anteile Emissionsvolumen: bis zu 8.500.000 EUR Art: Kommanditanteile zu je 4.250 EUR (Mindestzeichnungssumme) Anzahl der maximal auszugebenden Anteile: bis zu 2.000 7 Auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechneter Verschuldungsgrad der Emittentin Die Emittentin hat bisher noch keinen Jahresabschluss aufgestellt. Ein auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechneter Verschuldungsgrad kann nicht angegeben werden. 8 Aussichten für die vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzah- lung unter verschiedenen Marktbedingungen Der Anleger hat während der Laufzeit der Vermögensanlage Anspruch auf Ausschüttung von Liquiditäts- überschüssen und Gewinnen sowie eine Abfindung bei Kündigung der Vermögensanlage. Die Aussich- ten hierfür hängen von der erfolgreichen Entwicklung der Emittentin und ihrer geplanten Tätigkeit ab. Die Emittentin ist auf dem Markt der nachhaltigen Agrarproduktion tätigt, genauer in der Produk- tion von Naturkautschuk und Kautschukholz. Zu den maßgebenden Faktoren und Treibern, von denen dieser Markt abhängt und damit die Fähigkeiten der PANARUBBER 20 GmbH & Co. KG beein- flusst wird, den in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, zählen das Klima, Angebot und Nachfrage auf dem Naturkautschukmarkt sowie für Kautschukholz. Wesentlicher Treiber, von dem der Markt der nachhaltigen Agrarproduktion abhängt, ist das Ein- treffen der notwendigen klimatischen Wachstumsbedingungen In der geplanten Umtriebszeit der Kautschukplantage von 15 Jahren. Weiter ist maßgeblich, dass das prognostizierte Preisniveau für Naturkautschuk in der Zeit von 2024 bis 2034 erreicht wird. Bei Eintreten negativer Szenarien aufgrund ungünstiger klimatischer Wachstumsbedingungen kann sich sowohl die Erntemenge an Naturkautschuk als auch das für den Verkauf geplante Holzvo- lumen verringern. Dadurch würden die entsprechenden Erträge geringer ausfallen, was sich negativ auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung an die Anleger auswirkt. Gleiches gilt für den Fall, dass die in der Planung berücksichtigten Verkaufspreise für Naturkautschuk (von 1,52 EUR/kg in 2024 bis 1,95 EUR/kg in 2034) und Kautschukholz (von 194,96 EUR/m³ in 2034) nicht erreicht werden. Konkret hätte eine Minderung der Naturkautschuk- und Kautschukholzmenge um 20 % sowie durchschnittlich um 20 % geringere Verkaufspreise für Naturkautschuk und Kautschukholz zur Folge, dass sich die Rendite auf 109 % mindert und je 4.250 EUR Einlage Ausschüttungen exkl. Rückzahlung des Kapitals nur noch in Höhe von 4.616 EUR erfolgen könnten. Eine Verkürzung der Umtriebszeit hätte voraussichtlich zur Folge, dass insgesamt weniger Naturkautschuk geerntet wird, deshalb die Umsatzerlöse geringer ausfallen und damit eine Minderung der Rückzahlungen an die Kommanditisten eintreten würde. Auch könnte eine Verkürzung der Umtriebszeit dazu führen, dass die Bäume frühzeitig geschlagen werden und damit (aufgrund der verkürzten Wachstumsperiode) weniger Holz zum Verkauf zur Verfügung stehen würde. Die für 2034 geplanten Erlöse aus Holzverkauf würden dann zwar früher eintreten, aber voraussichtlich mit einem geringeren Betrag. Die geplante Verzinsung und die Rück- zahlungen an die Kommanditisten könnten dann nicht wie geplant erfolgen. Ebenso verhält es sich hinsichtlich der Kosten zur Bewirtschaftung und Verwertung, die laut Prognose 30 % der Erlöse aus Naturkautschuk und Kautschukholz betragen sollen. Sollten diese Leistungen teurer eingekauft werden müssen, so würde sich im gleichen Umfang eine Minderung der Auszahlungen an die Kommanditisten ergeben und eine Minderung der geplanten Rendite eintreten. Betragen die Kosten beispielsweise 40 % der Erlöse, so würde sich die Rendite von ge- planten 225,63 % auf 179,18 % mindern, dies bedeutet einen jährlichen Zins von rd. 11,95 % anstatt rd. 15,04 %. Die Ausschüttungen je Kommanditanteil würden dann nicht 9.589 EUR, sondern nur noch 7.615 EUR betragen. PANARUBBER 20 GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Str. 31, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin TIMBERFARM Verwaltungs-GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 31, 40210 Düsseldorf, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Maximilian Breidenstein Seite 2 von 3