Stand 18.02.2021, Zahl der seit der erstmaligen Erstellung des Vermögensanlagen-Informationsblatts vorgenommenen Aktualisierungen: 0 steuer auf die Veräußerung, die Beendigung oder die Rückzahlung der Vermögensanlage sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu beglei- chen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen. Die Verwirklichung eines oder mehrerer der genannten Ri- siken könnte zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers führen. 7 Auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechne- ter Verschuldungsgrad der Emittentin Die Emittentin hat bisher noch keinen Jahresabschluss aufgestellt. Ein auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechneter Verschuldungsgrad kann nicht angegeben werden. Planungs- und Betriebsrisiko 5.3 Es besteht das Risiko, dass Planungen der Emittentin aufgrund unberechenbarer Um- weltbedingungen nicht wie ursprünglich gedacht und prognostiziert umgesetzt wer- den können. Es handelt sich dabei um die üblichen Risiken, die bei der Agrarproduktion auftreten können. So besteht das Risiko, dass während der Aufzucht und Ernte der Kautschukbäume verschiedenste Komplikationen auftreten können und sich hierdurch z. B. die ursprünglich geplanten Ernteerträge von Naturkautschuk oder die Verkaufser- löse beim Roden der Bäume am Ende der geplanten Umtriebszeit verringern. Dies kann dazu führen, dass es zu erheblichen Zahlungsschwierigkeiten bis hin zur Insolvenz bei der Emittentin kommt. Beim Anleger kann dies zu niedrigeren und keinen Ausschüttun- gen oder zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Liquditätsrisiko 5.4 Es besteht das Risiko, dass der Emittentin nicht genügend frei verfügbare Zahlungs- mittel (z. B. Bankguthaben) zur Verfügung stehen, um ihre fälligen Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Situation kann insbesondere dann auftreten, wenn Einnahmen niedriger als prognostiziert anfallen oder ausfallen, unerwartete Ausgaben entstehen, wesent- liche Vertragsparteien ausfallen oder ihre Verpflichtungen gegenüber der Emittentin nicht erfüllen. Das Liquiditätsrisiko kann zu Liquiditätsengpässen und zu Zahlungs- schwierigkeiten bei der Emittentin bis hin zu deren Insolvenz führen. Beim Anleger kann dies zu niedrigeren und keinen Ausschüttungen oder zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Ausfall wichtiger Vertragspartner 5.5 Die Vermögensanlage ist von verschiedenen Verträgen sowie der tatsächlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vertragspartner abhängig. Es kann nicht aus- geschlossen werden, dass die Vertragspartner während der Laufzeit ihren rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht wie vertraglich geschuldet nachkommen, da sich beispielsweise deren wirtschaftliche Situation verändert hat (z. B. Bonitätsschwie- rigkeiten). Dies kann dazu führen, dass ein oder mehrere Vertragspartner ausfallen und neue gefunden werden müssen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Emittentin hier- durch insolvent wird. Der Ertrag aus der Vermögensanlage könnte damit wesentlich ge- ringer ausfallen oder gänzlich ausbleiben. Sollte die Emittentin darüber hinaus nicht in der Lage sein, ihren weiteren Verpflichtungen nachzukommen, kann dies beim Anleger zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Aufleben der Haftung trotz Einzahlung der Einlage 5.6 Für den Anleger besteht das Risiko, dass seine Haftung auch nach vollständiger Ein- zahlung der Einlage bis zur Höhe der Haftsumme, welche sich auf 10 % der Einlage beschränkt, wieder auflebt, wenn der Anleger Ausschüttungen erhält und sein Kapital- konto dadurch unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinkt (§ 172 Abs. 4 HGB). Auch wenn der Anleger sich über einen Treuhänder beteiligt, gilt für ihn wirtschaftlich dasselbe. 5.7 Handelbarkeit Die Vermögensanlage ist faktisch nicht frei handelbar, da hierfür kein geregelter Zweit- markt existiert. Im Falle eines Veräußerungswunsches müsste der Anleger selbst einen Käufer finden. Der Anleger kann also nicht sicher sein, dass er jederzeit einen Käufer findet oder einen angemessenen Verkaufspreis erzielt. 6 Emissionsvolumen, die Art und Anzahl der Anteile Emissionsvolumen: 8.500.000 EUR Art: Kommanditanteile zu je 4.250 EUR (Mindestzeichnungssumme) Anzahl der maximal auszugebenden Anteile: bis zu 2.000 8 Aussichten für die vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen Der Anleger hat während der Laufzeit der Vermögensanlage Anspruch auf Ausschüt- tung von Liquiditätsüberschüssen und Gewinnen sowie eine Abfindung bei Kündigung der Vermögensanlage. Die Aussichten hierfür hängen von der erfolgreichen Entwick- lung der Emittentin und ihrer geplanten Tätigkeit ab. Die Emittentin ist auf dem Markt der nachhaltigen Agrarproduktion tätigt, genauer in der Produktion und der Verwertung von Naturkautschuk und Kautschukholz in Panama. Zu den maßgebenden Faktoren und Treibern, von denen dieser Markt abhängt und da- mit die Fähigkeiten der PANARUBBER 21 GmbH & Co. KG beeinflusst wird, den in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, zählen das Klima, Angebot und Nachfrage auf dem Naturkautschukmarkt sowie für Kautschukholz. Wesentlicher Treiber, von dem der Markt der nachhaltigen Agrarproduktion abhängt, ist das Eintreffen der notwendigen klimatischen Wachstumsbedingungen In der geplanten Umtriebszeit der Kautschukplantage von 15 Jahren. Weiter ist maßgeblich, dass das pro- gnostizierte Preisniveau für Naturkautschuk in der Zeit von 2025 bis 2035 erreicht wird. Bei Eintreten negativer Szenarien aufgrund ungünstiger klimatischer Wachstums- bedingungen kann sich sowohl die Erntemenge an Naturkautschuk als auch das für den Verkauf geplante Holzvolumen verringern. Dadurch würden die entsprechenden Erträ- ge geringer ausfallen, was sich negativ auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung an die Anleger auswirkt. Gleiches gilt für den Fall, dass die in der Planung berücksichtigten Verkaufspreise für Naturkautschuk (von 1,40 EUR/kg in 2025 bis 1,80 EUR/kg in 2035) und Kautschukholz (von 195,53 EUR/m³ in 2035) nicht erreicht werden. Eine Minderung der Naturkautschuk und Kautschukholzmenge um 20 % sowie durchschnittlich um 20 % geringere Verkaufspreise für Naturkautschuk und Kautschukholz hätten zur Folge, dass sich die Rendite auf 103,75 % mindert und je 4.250 EUR Einlage Ausschüttungen exkl. Rückzahlung des Kapitals nur noch in Höhe von rd. 4.409 EUR erfolgen könnten. Dies würde dazu führen, dass sich die Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanla- ge entsprechend verringert. Eine Verkürzung der Umtriebs zeit hätte voraussichtlich zur Folge, dass insgesamt weniger Naturkautschuk geerntet wird, deshalb die Umsatzerlö- se geringer ausfallen und damit eine Minderung der Rückzahlungen an die Komman- ditisten eintreten würde. Auch könnte eine Verkürzung der Umtriebszeit dazu führen, dass die Bäume frühzeitig geschlagen werden und damit (aufgrund der verkürzten Wachstumsperiode) weniger Holz zum Verkauf zur Verfügung stehen würde. Die für 2035 geplanten Erlöse aus Holzverkauf würden dann zwar früher eintreten, aber voraus- sichtlich mit einem geringeren Betrag. Die geplante Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage bzw. die Ausschüttungen könnten dann nicht wie geplant erfolgen. Ebenso verhält es sich hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten zur Verwaltung, Be- wirtschaftung, Beerntung und Verwertung, die 30 % der Erlöse aus Naturkautschuk und Kautschukholz betragen. Sollten diese Leistungen trotz des bestehenden Options- vertrages teurer eingekauft werden müssen, so würde sich im gleichen Umfang eine Minderung der Auszahlungen an die Kommanditisten ergeben und eine Minderung der geplanten Rendite eintreten. Betragen die Kosten beispielsweise 40 % der Erlöse, so würde sich die Rendite von geplanten rd. 219,07 % auf rd. 173,56 % mindern. Die Ausschüttungen je Kommanditanteil würden dann nicht 9.310 EUR, sondern nur noch 7.376 EUR betragen. Das neutrale Szenario entspricht dem für das Jahr 2021 mit 1,28 EUR angenommenen Kautschukpreis und einer unterstellten sukzessiven Steigerung von jeweils 2,5 % p. a. bis 2035 und dass das prognostizierte Preisniveau für das Kautschukholz (195,53 EUR/m³ im Jahr 2035) erreicht wird. Diese Annahme entspricht insgesamt neutralen Marktbe- Seite 2 von 3